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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bedingungen, werden bei einer Bestellung, vollständig durch den Auftraggeber (Kunden) anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Halteverbotsschilder Berlin und dem Auftraggeber.

Die Beauftragung einer Halteverbotszone kann nur online erfolgen.

Der Kunde hat folgende Daten bei einer Beauftragung anzugeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Straße, Haus-Nr., PLZ und Ort), Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Länge der Halteverbotszone.

Nach dem Eingang der Bestellung einer Halteverbotszone erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Halteverbotszonen ( Parkverbotszonen ) müssen mindestens fünf Werktage vor Ihrer Gültigkeit beantragt werden. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Bearbeitungszeitraum für einen Antrag in jeder Stadt unterschiedlich ist und sein kann. Der Kunde hat alle Besonderheiten bei der Bestellung seiner Halteverbotszone mitzuteilen. Andernfalls schließt Halteverbotsschilder Berlin die Erteilung einer Genehmigung für die Halteverbotszone(n) durch eine Behörde aus.
Sämtliche Rechnungsbeträge der Firma Halteverbotsschilder Berlin verstehen sich immer inklusive Mehrwertsteuer. In dem Rechnungsbetrag für Halteverbotszonen ist die Gebühr für die Behörde bereits enthalten. Die Zahlung hat im Vorfeld zu erfolgen und kann nur per PayPal oder Banküberweisung erfolgen. Bargeldzahlungen und Schecks sind ausgeschlossen.

Es kann vorkommen, dass der geplante Aufstellungsort für die Halteverbotszone nicht geeignet ist. Diese kann z.B. durch eine bereits vorhandene Baustelle oder eine andere früher beantragte Halteverbotszone sein. Halteverbotsschilder Berlin darf dementsprechend einen Ausweichort wählen der bis zu fünfzig Meter entfernt sein kann ohne es dem Kunden mitzuteilen. Ab einer Entfernung von 50m besteht eine Mitteilungspflicht an den Kunden. Halteverbotsschilder Berlin beantragt die amtliche Genehmigung im Sinne und auf Wunsch des Kunden nach dessen Vorgaben. Lehnt die Behörde die Genehmigung ab, so wird der Kunde darüber informiert. Rückerstattungen sind ausgeschlossen.

§1 Beauftragung eines weiteren Dienstleisters

Halteverbotsschilder Berlin ist befugt ein drittes Dienstleistungsunternehmen zur Durchführung des Auftrags heranziehen.

§2 Zusatzleistungen

Zusätzliche bei Vertragsabschluss nicht vereinbarte, nicht absehbare Leistungen können von Halteverbotsschilder Berlin extra berechnet werden. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert oder verändert wird.

§3 Beauftragung einer Halteverbotszone

Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle über das Buchungssystem der Webseite erfolgen. Eine Beauftragung per Mail, Fax oder Telefon ist nicht gewährleistet.

§4 Missverständnisse

  1. Halteverbotsschilder Berlin verpflichtet sich eine Änderung oder Ergänzung, die der Kunde wünscht, schnellstmöglich umzusetzen. Eine Garantie für das Gelingen gibt es jedoch nicht.
  2. Änderungen haben umgehend per E Mail oder Fax zu erfolgen.
  3. Halteverbotsschilder Berlin ist berechtigt jeden unerwarteten Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§5 Nachbelastung

  1. Halteverbotsschilder Berlin wird eine Nachberechnung des ursprünglichen Rechnungsbetrages durchführen, sollte während des Auftrages auf Wunsch des Kunden, aufgrund eines Fehlers des Kunden sich Änderungen oder Mehraufwand ergeben.
  2. Eine Nachberechnung erfolgt in jeden Fall, sollten zusätzliche Beschilderungen notwendig werden, da somit zusätzliche Kosten bei der Behörde anfallen können und der Arbeitsaufwand steigt.

§6 Aufstellung der Haltverbotszone

  1. Halteverbotsschilder Berlin übernimmt selbst oder durch einen dritten Dienstleister das Aufstellen, das Einrichten, das Abholen und Auflösen der Halteverbotszone.
  2. Sollte der vorhergesehene und geplante Aufstellungs- und Einrichtungsort aus wichtigen Gründen nicht geeignet, darf Halteverbotsschilder Berlin einen Ausweichort auswählen.
  3. Ein Anspruch auf einen Aufstellungsort von bis 25 Meter existiert nicht.
  4. Halteverbotsschilder Berlin muss den Kunden rechtzeitig benachrichtigen, wenn der Ausweichort mehr als fünfzig Meter beträgt.

§7 Ablehnung der Genehmigung

  1. Halteverbotsschilder Berlin beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die Erteilung der amtlichen Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt.
  2. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. Eine Rückerstattung gibt es nicht, da Halteverbot Berlin24, die Vorgaben des Kunden beachtet hat und bis dahin ebenfalls Kosten und Arbeitsaufwand hatte.

§8 Widerrufsrecht

  1. Ausschluss des Widerrufsrechtes/Stornierung.
  2. Es besteht kein Widerrufsrecht, da es um einen Vertrag zur Erbringung von Leistungen handelt, die kundenspezifisch erbracht werden und somit eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

§ 9. Haftung / Haftungsausschluss

  1. Halteverbotsschilder Berlin haftet bei Schäden aus eigenem Verschulden, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  2. Halteverbotsschilder Berlin übernimmt keinerlei Haftung, wenn Unberechtigte nach ordnungsgemäßer Aufstellung und Protokollierung der Schilder diese unberechtigterweise verändern, entfernen, entwenden oder beschädigen.
  3. Bei Diebstahl der Halteverbotsschilder haftet der Kunde.
  4. Der Auftraggeber (Kunde) haftet ebenfalls, wenn er eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung) die Zone verändert oder umstellt, und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt.
  5. Halteverbotsschilder Berlin ist ebenfalls von der Haftung befreit, in Fällen von: Höherer Gewalt, deliktisches Handeln anderer und unvorhersehbaren Ereignissen/Hindernissen, die nicht im Machtbereich/Verantwortungsbereich von Halteverbotsschilder Berlin liegen.
  6. Der Auftraggeber (Nutznießer) stellt Halteverbotsschilder Berlin von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei.
  7. Der Auftraggeber haftet ab Aufstellung der Schilder bis Abholung für alle Schäden.

§10 Zahlungen

  1. Alle Zahlungen haben im Vorfeld zu erfolgen.
  2. Bargeldzahlung und Zahlungen per Scheck sind grundsätzlich ausgeschlossen. Halteverbotsschilder Berlin bevorzugt nur PayPal-Zahlungen oder Banküberweisungen.
  3. Halteverbotsschilder Berlin beantragt nur dann die behördliche Genehmigung, wenn der vereinbarte Rechnungsbetrag auf dem Konto komplett eingegangen ist.

§11 Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges

  1. Parkt ein Fahrzeug unerlaubt in der Halteverbotszone, so haftet der KFZ Halter. Sollte der KFZ Halter die Abschleppkosten jedoch verweigern, so muss der Kunde (Nutznießer) diese zahlen.
  2. Es sollte daher genau überlegt werden ob abgeschleppt werden sollte.
  3. Halteverbotsschilder Berlin haftet keinesfalls für Falschparker und auch nicht aus anderen Gründen.

§12 Gerichtsstand

  1. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht in Berlin für beide Vertragspartner als vereinbart.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 13. Salomonische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und hindert nicht das Zustandekommen des Vertrages.